Grillen in Salzburg: Wo es erlaubt ist und welche Regeln gelten
Im gesamten Stadtgebiet gibt es genau fünf öffentliche Grillstellen, alle am Salzachsee, alle nur mit Online-Reservierung. In Parks ist offenes Feuer verboten, und bei Waldbrandgefahr sperrt die Stadt den Platz komplett - im Sommer 2026 war das zweimal der Fall.
Die kurze Antwort: fünf Grillstellen, ein Standort
Wer in der Stadt Salzburg öffentlich grillen will, hat genau eine Adresse. Am Grillplatz am Salzachsee (Karlsbader Weiher) in Liefering stehen fünf ausgewiesene Grillstellen, jede einen mal einen Meter groß und durchnummeriert. Sie sind kostenlos, aber nur nach vorheriger Reservierung nutzbar. Alles andere im öffentlichen Raum ist keine Grauzone, sondern schlicht verboten: In den städtischen Parkanlagen sind offene Feuer laut Parkordnung untersagt, was die Berufsfeuerwehr in ihren Grilltipps ausdrücklich wiederholt.
Die Rahmendaten, die vor jeder Planung zu klären sind:
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Standort | Grillplatz am Salzachsee (Karlsbader Weiher), Liefering |
| Grillstellen | 5, je 1 m x 1 m, nummeriert |
| Saison | 1. April bis 30. Oktober |
| Zeiten | täglich 10 bis 22 Uhr |
| Zeitfenster | 10 bis 16 Uhr oder 16 bis 22 Uhr, eines pro Person und Tag |
| Kosten | keine |
| Reservierung | verpflichtend, online, maximal 7 Tage im Voraus |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Griller | selbst mitbringen, nur Grillkohle |
Außerhalb der Saison vom 1. April bis 30. Oktober ist das Grillen auf dem Platz verboten - auch an einem milden Novembertag. Die Reservierung läuft online; in begründeten Ausnahmefällen nimmt sie laut Grillplatzordnung auch das städtische Bürgerservice oder eine Bewohnerservicestelle entgegen. Die Bestätigung müssen Sie den Kontrollorganen der Stadt auf Verlangen vorzeigen können.
Die Grillplatzordnung, kurz erklärt
Die Grillplatzordnung der Stadt Salzburg umfasst 16 Punkte und gilt für alle öffentlich zugänglichen Grillplätze im Stadtgebiet, die der Stadtgemeinde gehören oder von ihr verwaltet werden. Sechs davon werden in der Praxis am häufigsten übersehen:
- Nur Grillkohle. Holz, Gas, brennbare Flüssigkeiten und Ähnliches sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Gasgriller ist auf dem Platz also nicht zulässig, obwohl er zu Hause die sauberere Variante wäre.
- Ein Grillgerät pro reservierter Stelle, und es darf die Grillstelle nicht überragen. Der Meter mal Meter ist die Obergrenze, nicht der Richtwert.
- Keine ganzen Tiere. Die Ordnung nennt Schafe und Schweine beim Namen. Spanferkel am Salzachsee scheidet damit aus.
- Ein Zeitfenster pro Person und Tag. Wer den Nachmittag gebucht hat, bekommt nicht zusätzlich den Abend.
- Asche gehört in die bereitgestellten Behälter. Offenes Feuer, Feuerstellen anlegen und das Verbrennen von Papier oder Abfall sind separat verboten.
- Mitgebrachte Tische und Sitzgelegenheiten dürfen nur im unmittelbaren Umfeld stehen und müssen vor Ablauf der Reservierung wieder weg sein.
Zwei Punkte sind rechtlich bemerkenswert: Auf die Benützung besteht kein Rechtsanspruch, und die Erlaubnis erfolgt auf jederzeitigen Widerruf. Wer gegen die Ordnung verstößt, kann vom Platz verwiesen und von künftigen Reservierungen ausgeschlossen werden. Für Schäden und Verunreinigungen haftet die reservierende Person - auch für solche, die ihre Begleitung verursacht.
Waldbrandverordnung: warum der Platz oft zu ist
Die häufigste Enttäuschung am Grillplatz hat nichts mit Ausbuchung zu tun, sondern mit einer Verordnung des Bürgermeisters als Bezirksverwaltungsbehörde. Der Sommer 2026 zeigt, wie eng der Takt inzwischen ist:
| Datum | Was passierte |
|---|---|
| 29. April 2026 | Waldbrandverordnung tritt in Kraft, Grillplätze gesperrt |
| 17. Juni 2026 | Verordnung aufgehoben, Grillplätze und Online-Buchung wieder offen |
| 28. Juli 2026 | Grillplätze erneut außer Betrieb, gebuchte Termine storniert |
| 30. Juli 2026 | neue Waldbrandverordnung in Kraft, gilt bis auf Widerruf |
In rund vier Monaten Grillsaison war der Platz damit für weit mehr als die Hälfte der Zeit gesperrt. Die Verordnung vom 30. Juli 2026 verbietet jegliches Feueranzünden und das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich - und als Gefährdungsbereich gelten auch Flächen in Waldnähe, von denen aus ein Bodenfeuer oder Funkenflug übergreifen könnte, unabhängig davon, wie diese Flächen genutzt werden. Das Verbot umfasst alle Waldflächen im politischen Bezirk Salzburg Stadt, also auch Mönchsberg, Kapuzinerberg und die Hangwälder am Gaisberg.
Die Strafdrohung ist deutlich: Übertretungen können nach dem Forstgesetz mit Geldstrafen bis 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet werden. Wer wissen will, ob aktuell eine Verordnung gilt, prüft das vor der Fahrt - die Stadt macht jede Verordnung und jede Aufhebung im Rechtsinformationssystem kund und meldet sie zusätzlich über ihr Presseportal. Solange gesperrt ist, nimmt die Buchungsplattform keine neuen Reservierungen an, und bereits gebuchte werden storniert.
Grillen auf Privatgrund: was gilt
Auf eigenem oder gemietetem Grund ist Grillen grundsätzlich erlaubt. Die Sicherheitstipps der Salzburger Berufsfeuerwehr fassen die Rechtslage in drei Sätzen zusammen: Kleine Grill- und Lagerfeuer dürfen an geeigneten Plätzen und auf Privatgrund angezündet werden, solange keine unmittelbare Gefährdung angrenzender Grundstücke und Bauten durch Funkenflug besteht. Nicht erlaubt ist es in städtischen Parks. Und bei Wohnbauten oder Mietwohnungen regelt oft die Hausordnung, was geht.
Drei rechtliche Grenzen sollten Sie kennen:
- Brennstoff. Nach dem Bundesluftreinhaltegesetz dürfen Grill- und Lagerfeuer nur mit trockenem, unbehandeltem Holz oder Holzkohle unterhalten werden. Lackiertes oder imprägniertes Holz und Papierabfall scheiden aus.
- Wind und Trockenheit. § 4 Abs. 4 der Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 hält fest: Bei starkem Wind und großer Trockenheit dürfen Sachen im Freien nicht verbrannt werden. Die Berufsfeuerwehr leitet daraus ein generelles Verbot des Feuerentzündens unter diesen Bedingungen ab. Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sind mit Geldstrafe bis 3.700 Euro zu bestrafen; die Strafgelder fließen der Gemeinde zu und sind für Zwecke der Feuerwehr zu verwenden.
- Höhenfeuer und größere Feuer. Das Verbrennen von Sachen im Freien mit erheblicher Entwicklung von Flammen, Rauch oder Funkenflug ist nach § 4 Abs. 1 nur mit Bewilligung der Feuerpolizeibehörde zulässig, die Ausführung nur nach vorheriger Anzeige an die örtlich zuständige Feuerwehr. Für den Kugelgrill im Garten gilt das nicht, für das Sonnwendfeuer im Freundeskreis sehr wohl.
Wann eine Bewilligung nötig wird
Die Grenze zwischen Grillen und bewilligungspflichtigem Feuer zieht § 4 der Salzburger Feuerpolizeiordnung. Bewilligungspflichtig ist das Verbrennen von Sachen im Freien mit erheblicher Entwicklung von Flammen, Rauch oder Funkenflug - das Gesetz nennt als Beispiel Höhenfeuer - sowie das Absengen von Bodenflächen. Zuständig ist die Feuerpolizeibehörde, in Salzburg also der Bürgermeister; zusätzlich ist die Ausführung vorher der örtlich zuständigen Feuerwehr anzuzeigen. Versagt oder mit Auflagen versehen wird die Bewilligung, soweit es aus Gründen der Brandverhütung und Brandbekämpfung geboten ist.
Zwei Ausnahmen nennt das Gesetz ausdrücklich. Keine Bewilligung braucht das Verbrennen trockener pflanzlicher Abfälle, die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder in gewerblichen Gärtnereien anfallen - allerdings nur im üblichen Umfang, bei Tageslicht, wenn Brandverhütungsgründe nicht entgegenstehen und die nötigen Vorkehrungen samt Überwachung und länger dauernder Nachkontrolle getroffen werden. Ebenfalls ausgenommen ist das Verbrennen zu Ausbildungszwecken der Feuerwehr.
Für den Privatgarten heißt das: Der Kugelgrill fällt nicht darunter, das Verbrennen von Gartenabfällen und das Sonnwendfeuer sehr wohl. Verbote und Bewilligungspflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere zur Luftreinhaltung, bleiben davon unberührt.
Balkon und Terrasse: die Kohlenmonoxid-Falle
Der Punkt, den die Berufsfeuerwehr am schärfsten formuliert, betrifft nicht das Nachbarschaftsrecht, sondern die Gesundheit. Der Grill soll im Freien stehen, weil jede Überdachung Wärme und Rauch am gefahrlosen Abziehen hindert. In geschlossenen Räumen oder unter Dächern, ausdrücklich auch auf dem Balkon, sind nur elektrische Grillgeräte zu verwenden - sonst droht eine Kohlenmonoxid-Vergiftung. Wer auf einer überdachten Loggia mit Holzkohle hantiert, riskiert also nicht in erster Linie Ärger mit den Nachbarn.
Dazu die weiteren Punkte aus der Vorbereitung: ebene, ausreichend große Fläche wählen, Abstand zu brennbaren Materialien wie Büschen, Hecken und gedämmten Wänden halten, einen Kübel Wasser oder einen Feuerlöscher und Handschuhe bereitlegen. Angezündet wird nur mit zugelassenen Grillanzündern, etwa organischen Anzündwürfeln aus dem Fachhandel; bei flüssigen Anzündhilfen mahnt die Feuerwehr zu größter Vorsicht. Bei Gasgrillern gehören Flasche und Zuleitung außerhalb des Hitzebereichs.
Nach dem Grillen: die Asche ist das eigentliche Risiko
Die restliche Glut lässt man unter Aufsicht kalt werden oder löscht sie gründlich mit viel Wasser ab - dabei entsteht Wasserdampf, also Verbrühungsgefahr. Entsorgt werden dürfen nur völlig erkaltete Kohlen. Der entscheidende Satz der Feuerwehr: Asche ist nach 24 Stunden noch zündfähig. Sie gehört deshalb nie in einen Behälter mit brennbarem Inhalt, sondern in ein nicht brennbares Gefäß. Am Salzachsee stellt die Stadt eigene Behälter für Grillkohlereste und Asche bereit; wie der Restmüll sonst zu trennen ist, steht im Beitrag zum Müll entsorgen in Salzburg.
Wenn doch etwas schiefgeht: Notruf 122. Brennende Kleidung mit Wasser löschen oder mit Decken und Wälzen am Boden ersticken, Kleidung entfernen, aber auf der Haut anklebende Stücke belassen, und die Brandwunde sofort und anhaltend mit Wasser kühlen, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Der Standort selbst
Der Grillplatz liegt am Karlsbader Weiher im Bereich des Salzachsees in Liefering, also unmittelbar neben dem Badesee Liefering, den die Stadt mit rund 90.000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr in ihrer Bäder-Übersicht führt. Nebenan liegen zwei Spielplätze - Salzachsee Nord mit Streetball, Beachvolleyball und Boule, Salzachsee Süd mit Salzburgs einziger DiscGolf-Anlage aus sechs Körben und zwölf Abwurfpunkten, die seit 2023 ganzjährig frei zugänglich ist. Für einen Grillnachmittag mit Kindern ist das die praktischste Kombination im Stadtgebiet, weil Sie den Platz zwischen den beiden Zeitfenstern nicht verlassen müssen.
Zuständig ist die MA 7/02 Stadtgärten am Fürstenweg 41, Telefon +43 662 8072-4901, stadtgaerten@stadt-salzburg.at. Dort werden Sperren, Schäden und Beschwerden gemeldet.