Tourismusabgabe Salzburg: Höhere Freigrenze ab 2027
Der Salzburger Landtag hat die Anhebung der Umsatzfreigrenze für die Tourismusabgabe von 35.000 auf 55.000 Euro beschlossen. Kleine Betriebe werden damit ab 2027 von der Beitragspflicht entlastet.
Der Salzburger Landtag hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine Novelle zum Salzburger Tourismusgesetz 2003 beschlossen. Kernpunkt der Änderung: Die Umsatzfreigrenze, ab der Betriebe einen Beitrag an den jeweiligen Tourismusverband entrichten müssen, wird von bisher 35.000 Euro auf 55.000 Euro angehoben. Die Neuregelung tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft.
Entlastung für Kleinstbetriebe
Bisher waren alle Unternehmen mit Betriebsstätte im Bundesland Salzburg, die wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus ziehen, ab einem Jahresumsatz von 35.000 Euro zur Abgabe verpflichtet. Diese Grenze entsprach lange der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf Bundesebene. Nachdem der Bund diese Grenze bereits angehoben hat, zieht das Land Salzburg nun nach. Künftig müssen Betriebe erst ab einem Jahresumsatz von 55.000 Euro einen Tourismusbeitrag leisten. Wer darunter bleibt, ist von der Beitragspflicht befreit und muss auch keine Beitragserklärung mehr einreichen.
Die Bemessungsgrundlage für die Abgabe bleibt unverändert: Herangezogen wird grundsätzlich der Umsatz des zweitvorangegangenen Jahres. Das Salzburger Tourismusgesetz sieht weiterhin 7 Beitragsgruppen vor, die nach dem Ausmaß des touristischen Nutzens gestaffelt sind, sowie mehrere Ortsklassen je Gemeinde. Zuständig für die Einhebung der Abgabe ist das Landesabgabenamt Salzburg. Die Beitragserklärung ist für jene Betriebe, die weiterhin beitragspflichtig sind, verpflichtend elektronisch über das Portal www.salzburg.gv.at/tourismusabgabe einzureichen.
Spürbare Erleichterung im ländlichen Raum
Besonders profitieren dürften kleine Vermieter, Handwerker und Nahversorger im Salzburger Land. Gerade in ländlichen Regionen wie dem Lungau, dem Pinzgau oder dem Pongau sind viele Kleinstbetriebe tätig, die bisher trotz geringer Umsätze zur Abgabe verpflichtet waren. Für diese Unternehmen entfällt künftig nicht nur die finanzielle Belastung durch den Beitrag selbst, sondern auch der bürokratische Aufwand der jährlichen Erklärungspflicht.
Teil einer umfassenderen Tourismusreform
Die Anhebung der Freigrenze steht im Zusammenhang mit einer breiteren Reform des Salzburger Tourismusrahmens. Parallel zur Novelle des Tourismusgesetzes wird eine neue Mobilitätsabgabe eingeführt: Touristen sollen gegen eine erhöhte Nächtigungsabgabe öffentliche Verkehrsmittel im Land kostenlos nutzen können. Die Erträge aus dieser Abgabe sind laut den Begründungsunterlagen des Landtags ausdrücklich für die Ausweitung des touristischen Mobilitätsangebots vorgesehen. Von den damit finanzierten Verbesserungen im öffentlichen Verkehr soll auch die einheimische Bevölkerung profitieren.
Mit der Novelle reagiert das Land auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Betriebe, die das touristische Angebot im Salzburger Land wesentlich mitprägen.