SALZBURG JOURNAL

Gewerbe anmelden in Salzburg

Die Anmeldung selbst kostet nichts, und bei den meisten Gewerben dürfen Sie noch am selben Tag zu arbeiten beginnen. Entscheidend ist eine Frage vorab - ob Ihr Gewerbe frei oder reglementiert ist.

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Gewerbe anmelden in Salzburg

Die eine Frage, die alles andere entscheidet

Bevor Sie irgendein Formular ausfüllen, klären Sie eine Sache: Ist Ihr Gewerbe frei oder reglementiert? Davon hängt ab, ob die Anmeldung eine Formsache von einer Viertelstunde ist oder ob Sie einen Befähigungsnachweis brauchen - im Handwerk in der Regel die Meisterprüfung.

Bei einem freien Gewerbe entsteht die Gewerbeberechtigung mit der Anmeldung selbst, sobald alle Voraussetzungen vorliegen und die Unterlagen vollständig sind. Sie dürfen dann sofort zu arbeiten beginnen und müssen keinen Bescheid abwarten. Bei einem reglementierten Gewerbe mit Rechtskraftvorbehalt ist das anders: Dort müssen Sie warten, bis der Bescheid rechtskräftig ist.

Die zweite gute Nachricht vorweg: Die Gewerbeanmeldung selbst kostet nichts. Was Geld kostet, sind je nach Fall die Betriebsanlagengenehmigung, Beglaubigungen und die Sozialversicherung - nicht der Behördengang.

Wohin Sie in Salzburg gehen

Zuständig ist immer die Bezirksverwaltungsbehörde am Standort des Betriebs - nicht die an Ihrem Wohnsitz. Wer in der Stadt gründet und in Hallein wohnt, geht in die Stadt.

Standort des BetriebsZuständige Behörde
Stadt SalzburgMagistrat der Stadt Salzburg, Gewerbebehörde
FlachgauBezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
TennengauBezirkshauptmannschaft Hallein
PongauBezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau
PinzgauBezirkshauptmannschaft Zell am See
LungauBezirkshauptmannschaft Tamsweg

In der Landeshauptstadt sitzt die Gewerbebehörde in der Schwarzstraße 44, erreichbar unter +43 662 8072 2848 und gewerbe@stadt-salzburg.at; die Abteilung leitet Sabine Rehrl. Die Öffnungszeiten sind über die Woche verteilt, aber kurz - und am Mittwoch besonders knapp:

TagParteienverkehr
Montag8:00 bis 12:00 und 13:30 bis 15:30
Dienstag8:00 bis 12:00
Mittwoch8:00 bis 11:00
Donnerstag8:00 bis 12:00
Freitag8:00 bis 12:00

Die Behörde bittet ausdrücklich darum, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Wer den Weg ganz sparen will, meldet online über das GISA an, das Gewerbeinformationssystem Austria - das geht von zu Hause aus. Die Zuständigkeiten und Kontaktwege stehen bei der Gewerbebehörde der Stadt Salzburg.

Was Sie mitbringen müssen

Für Einzelunternehmen verlangt die Behörde:

  • einen gültigen Reisepass oder eine Geburtsurkunde, bei Drittstaatsangehörigen zusätzlich den Aufenthaltstitel
  • den Staatsbürgerschaftsnachweis
  • gegebenenfalls die Heiratsurkunde, wenn sich der Name geändert hat
  • die Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen
  • bei reglementierten Gewerben den Befähigungsnachweis, etwa das Meisterprüfungszeugnis, dazu Zeugnisse über einschlägige Ausbildungen

Bei einer Personen- oder Kapitalgesellschaft kommen der Gesellschaftsvertrag und die Erklärung des gewerberechtlichen Geschäftsführers dazu, dass er die nötige Befähigung besitzt.

Ein Punkt, der seit einiger Zeit Zeit spart und trotzdem Vorsicht verlangt: Statt eines Strafregisterauszugs ist auch eine eidesstattliche Erklärung möglich. Wer dabei falsche Angaben macht, riskiert allerdings mehr als eine Rüge - die Gewerbeberechtigung wird entzogen, es folgt ein fünfjähriger Ausschluss, und strafrechtliche Folgen sind möglich. Die vollständige Unterlagenliste führt die Wirtschaftskammer.

Was nach der Anmeldung passiert

Mit dem vollständigen Einlangen der Unterlagen dürfen Sie bei den meisten Gewerben loslegen. Die Behörde hat danach drei Monate Zeit, Sie in das GISA einzutragen und Ihnen einen Auszug daraus zu schicken. Dieser GISA-Auszug ist Ihr Nachweis der Gewerbeberechtigung - er ersetzt den früheren Gewerbeschein.

Automatisch ausgelöst werden dadurch drei weitere Dinge, an die viele Gründerinnen und Gründer nicht denken:

  • Sie werden Mitglied der Wirtschaftskammer - das ist keine Option, sondern eine Folge der Gewerbeberechtigung.
  • Sie werden bei der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert, unabhängig davon, ob Sie im ersten Jahr etwas verdienen.
  • Das Finanzamt braucht eine Meldung über die Aufnahme der Tätigkeit.

Welche Gebühren entfallen

Neben der kostenlosen Anmeldung gibt es einen zweiten Hebel, den das Neugründungs-Förderungsgesetz bietet, kurz NeuFöG. Es befreit Neugründungen von einer ganzen Reihe von Abgaben:

  • Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die unmittelbar mit der Gründung zusammenhängen
  • die Grunderwerbsteuer bei gesellschaftsrechtlicher Einbringung von Grundstücken
  • Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch und ins Grundbuch
  • Teile der lohnabhängigen Abgaben - konkret der Dienstgeberbeitrag zum Wohnbauförderungsbeitrag und der Unfallversicherungsbeitrag

Für die lohnabhängigen Abgaben gilt eine eigene Frist: Sie greifen im Kalendermonat der Gründung und in den folgenden 35 Kalendermonaten, wobei der Zeitraum mit der Beschäftigung des ersten Dienstnehmers beginnt.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Befreiung gibt es nicht rückwirkend auf Zuruf. Sie müssen den betroffenen Stellen - Firmenbuchgericht, Finanzamt - bei der Antragstellung das ausgefüllte NeuFöG-Formular vorlegen. Das Formular NeuFö2 bekommen Sie bei der Wirtschaftskammer oder beim Gründerservice; die Details stehen in der Übersicht zur Gebührenbefreiung nach dem NeuFöG.

Was die Sozialversicherung im ersten Jahr kostet

Die Frage, die nach der Anmeldung am schnellsten konkret wird, betrifft nicht das Gewerberecht, sondern die Sozialversicherung der Selbständigen. Sie zahlen dort auch dann, wenn im ersten Jahr wenig hereinkommt - die Beiträge hängen an einer Mindestbeitragsgrundlage, nicht am tatsächlichen Gewinn.

Diese Mindestbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 551,10 Euro im Monat und gilt für Pensions- wie für Krankenversicherung. In den ersten beiden Kalenderjahren gelten für Neugründerinnen und Neugründer feste Mindestbeiträge:

BeitragMonatlichNachbemessung
Krankenversicherung37,48 €keine, auch bei höherem Einkommen
Pensionsversicherung101,95 €vorläufig, Nachbelastung möglich
Summe160,81 €-

Der Unterschied zwischen den beiden Zeilen ist die wichtigste Zahl in dieser Tabelle. Die Krankenversicherung ist in den ersten beiden Jahren endgültig - was Sie zahlen, bleibt, egal wie gut das Jahr läuft. Die Pensionsversicherung ist nur vorläufig: Liegen die versicherungspflichtigen Einkünfte über 551,10 Euro im Monat, kommt es zur Nachbelastung, sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt.

Genau daraus entsteht die klassische Falle des dritten Jahres. Der erste Steuerbescheid kommt typischerweise im zweiten oder dritten Jahr - und mit ihm die rückwirkende Nachbemessung für die Vorjahre. Wer im ersten Jahr gut verdient und die 160,81 Euro monatlich für den Endbetrag gehalten hat, bekommt dann eine Nachzahlung. Ab dem vierten Jahr bemessen sich die vorläufigen Beiträge nach der endgültigen Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres. Die Sätze für Neugründer führt die Wirtschaftskammer.

Einzelunternehmen, GmbH oder FlexCo

Die Rechtsform entscheiden Sie vor der Gewerbeanmeldung, weil sie bestimmt, wer überhaupt anmeldet - Sie selbst oder die Gesellschaft. Drei Formen decken den Großteil der Gründungen ab:

RechtsformStammkapitalNotariatsaktHaftung
Einzelunternehmenkeinesneinpersönlich, unbeschränkt
GmbH10.000 €, davon 5.000 € barja, außer bei der Ein-Personen-GmbHauf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
FlexCo10.000 €, davon 5.000 € barja, vereinfachte Gründung möglichauf das Gesellschaftsvermögen beschränkt

Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform des Landes und braucht weder Gesellschaftsvertrag noch Notar noch Mindestkapital - dafür haften Sie persönlich und unbeschränkt.

Die FlexCo, formal flexible Kapitalgesellschaft, ist auf Start-ups und wachstumsorientierte Betriebe zugeschnitten. Sie hat dasselbe Stammkapital wie die GmbH, unterscheidet sich aber in drei Punkten: Die Mindeststammeinlage je Gesellschafter beträgt einen Euro statt 70 Euro, die Übertragung von Anteilen genügt in der Form eines Anwalts- oder Notariatsakts, und es gibt Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrecht, gedeckelt mit 24,99 Prozent des Kapitals - gedacht für die Beteiligung von Mitarbeitenden. Besteuert wird der Gewinn mit 23 Prozent Körperschaftsteuer, bei Verlust fällt eine Mindestkörperschaftsteuer von 500 Euro im Jahr an, zahlbar in Quartalsraten zu 125 Euro. Ausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent. Die Einzelheiten stehen bei der Wirtschaftskammer zur FlexKapG.

Wo Sie sich vorher beraten lassen

Das Gründerservice der Wirtschaftskammer Salzburg sitzt am Julius-Raab-Platz 1 in 5027 Salzburg, erreichbar unter +43 662 8888-541 und gs@wks.at. Beraten wird zu Gewerberecht, Rechtsformwahl, Gründungskosten, Sozialversicherung, Steuern, Förderungen und Businessplan. Für den Feinschliff bei Mindestumsatzrechnung, Buchhaltung, Marketing und Risikomanagement stellt die Kammer externe Beraterinnen und Berater kostenlos zur Verfügung.

Eine Bedingung nennt das Haus ausdrücklich: Ein Termin ist unbedingt erforderlich, spontan vorbeigehen funktioniert nicht. Wer nicht in der Stadt gründet, muss deswegen nicht anreisen - auch die Regionalstellen in Hallein, St. Johann, Zell am See und Tamsweg beraten Gründerinnen und Gründer und bieten dasselbe Programm. Das Angebot steht beim Gründerservice Salzburg.

Wie viele in Salzburg gründen

Wer sich fragt, ob das gerade eine gute Idee ist, findet in den Salzburger Zahlen zumindest eine klare Antwort auf die Frage, wie viele es genauso sehen. 2025 haben 2.545 Menschen im Land Salzburg ein Unternehmen gegründet - ein Höchststand und ein Plus von 5,3 Prozent gegenüber 2024. Österreichweit waren es 44.072 Gründungen.

KennzahlSalzburg 2025
Gründungen2.545
Veränderung zu 2024plus 5,3 Prozent
Frauenanteil46,8 Prozent
Durchschnittsalter36,4 Jahre
Bestehen nach drei Jahren79,2 Prozent
Bestehen nach fünf Jahren67,4 Prozent

Nach Sparten dominiert Gewerbe und Handwerk mit 42,3 Prozent aller Gründungen, gefolgt vom Handel mit 22,1 Prozent und Information und Consulting mit 19,6 Prozent. Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft kommt trotz ihres Gewichts für das Land nur auf 9,1 Prozent, der Transport auf 6,5 Prozent.

Aufschlussreicher als die Motive - über 70 Prozent nennen die freie Zeit- und Lebensgestaltung, knapp 70 Prozent den Wunsch, eigener Chef zu sein - sind die Bestandszahlen: Nach drei Jahren gibt es noch 79,2 Prozent der Gründungen, nach fünf Jahren 67,4 Prozent. Anders gerechnet: Rund ein Drittel ist nach fünf Jahren weg. Die vollständige Auswertung steht im Gründerreport der Wirtschaftskammer Salzburg.

Was danach noch kommen kann

Die Gewerbeanmeldung ist der Anfang, nicht das Ende der Behördenwege. Zwei Verfahren treffen viele Betriebe zusätzlich, und beide laufen ebenfalls über die Bezirksverwaltungsbehörde:

Die Betriebsanlagengenehmigung brauchen Sie, sobald Ihre Betriebsstätte Nachbarn, Kunden oder Mitarbeitende beeinträchtigen kann - durch Lärm, Geruch, Abgase oder auch nur durch Kundenverkehr. Ein Onlineshop im Arbeitszimmer fällt nicht darunter, eine Werkstatt, ein Lokal oder eine Bäckerei sehr wohl. Wer ein Lokal plant, sollte außerdem die Sperrstundenregelung kennen, die im Land Salzburg über eigene Verordnungen läuft.

Für alle übrigen Amtswege - Meldezettel, Reisepass, Kfz-Zulassung - gilt eine andere Zuständigkeitslogik, die bei den Behördenwegen in Salzburg steht. Und wer noch keinen Standort hat, findet die Preislage bei den Immobilienpreisen in Salzburg.

Alle Angaben Stand August 2026. Gebühren, Öffnungszeiten und Fristen ändern sich - vor dem Behördengang die Angaben der zuständigen Behörde prüfen. Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung durch Wirtschaftskammer, Steuerberatung oder Rechtsanwalt.

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