Behördenwege in Salzburg: Meldezettel, Pass, Zulassung
Anmelden binnen drei Tagen und gratis, Reisepass 112 Euro mit Terminpflicht, Autozulassung 270 Euro und nicht beim Magistrat. Die drei häufigsten Amtswege mit Fristen, Gebühren und Adressen.
Drei Ämter, drei völlig verschiedene Regeln
Wer nach Salzburg zieht, hat innerhalb der ersten Wochen mit drei Stellen zu tun - und sie funktionieren unterschiedlich. Das Meldeservice in der Saint-Julien-Straße erledigt die Anmeldung kostenlos und ohne Termin. Das Pass-Service am Mirabellplatz nimmt Anträge nur nach Terminvereinbarung an. Und die Kfz-Zulassung läuft überhaupt nicht über die Stadt, sondern über eine Zulassungsstelle bei einem Versicherer.
Der häufigste Fehler ist die Frist bei der Anmeldung: Sie beträgt drei Tage, nicht drei Wochen.
Meldezettel: drei Tage, kostenlos, zwei Unterschriften
Die Meldepflicht ist in Österreich eng terminiert. Laut Stadt Salzburg gelten diese Fristen:
| Anlass | Frist |
|---|---|
| Anmeldung nach Beziehen der Unterkunft | 3 Tage |
| Anmeldung eines Neugeborenen nach Rückkehr aus dem Geburtsspital | 3 Tage |
| Abmeldung, vor oder nach dem Verlassen der Unterkunft | 3 Tage |
| Namens-, Staatsbürgerschafts- oder Geschlechtsänderung im Ausland | 1 Monat |
Die Anmeldung ist kostenlos, ebenso die gleichzeitige An- und Abmeldung bei einem Umzug. Und das ist der praktische Vorteil: Wer innerhalb Salzburgs umzieht, muss sich an der alten Adresse nicht separat abmelden - das erledigen die Ämter mit der Anmeldung an der neuen Adresse automatisch untereinander.
Was Sie mitbringen müssen
- den ausgefüllten Meldezettel
- Original von Reisepass, Personalausweis oder Geburtsurkunde
- Nicht-Österreicher brauchen einen Reisepass oder Personalausweis als Reisedokument - eine Kopie oder ein anderer Ausweis genügt nicht
Der Punkt, an dem die meisten Anmeldungen scheitern: Es braucht zwei Originalunterschriften - die der meldepflichtigen Person und die des Unterkunftgebers. Wer ohne die Unterschrift des Vermieters kommt, geht wieder. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb eines Hauses ist das schnell vergessen.
| Meldeservice | |
|---|---|
| Adresse | Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg |
| Telefon | +43 662 8072 3530 |
| Montag bis Donnerstag | 7:30 bis 16:00 |
| Freitag | 7:30 bis 13:00 |
Das Amt erledigt neben An- und Abmeldung auch Meldebestätigungen - aktuelle wie historische - Haushaltsbestätigungen, Meldeanfragen, Grundeigentümerauskünfte und die Auskunftssperre, mit der man verhindert, dass die eigene Adresse aus dem Melderegister herausgegeben wird. Für diese Zusatzleistungen fallen Gebühren an, die per 1. Juli 2025 im Zuge einer bundesweiten Inflationsanpassung gestiegen sind; die Höhe steht im veröffentlichten Gebührenkatalog des Meldeservice.
Reisepass: 112 Euro und nur mit Termin
Anders als beim Meldezettel geht beim Pass nichts ohne Vorbereitung. Für Reisepass, Personalausweis und ID Austria ist eine Terminvereinbarung Pflicht - Ausnahme ist nur der Notpass während der Öffnungszeiten.
Und alle Antragsteller müssen persönlich erscheinen, auch Babys, Kleinkinder und Jugendliche unter 18. Ab dem 12. Geburtstag werden zusätzlich Fingerabdrücke abgenommen.
Die Gebühren setzt der Bund fest. Laut Bundesministerium für Inneres gilt:
| Alter | Normal | Expresspass | Ein-Tages-Express |
|---|---|---|---|
| Erwachsene und ab 12 Jahren | 112 € | 148 € | 326 € |
| 2 bis 11 Jahre | 44 € | 67 € | 245 € |
| bis 2 Jahre, erstmalig | gratis | 67 € | 245 € |
Die Gültigkeit hängt am Alter: bis zum zweiten Geburtstag zwei Jahre, danach bis zwölf fünf Jahre, ab zwölf zehn Jahre. Beim ersten Pass für ein Baby ist die Rechnung damit klar - gratis, aber nach zwei Jahren wieder fällig.
Wie lange es dauert
| Variante | Dauer |
|---|---|
| Normal | circa 5 Arbeitstage inklusive Versand aus der Staatsdruckerei in Wien |
| Expresspass | bis zu 3 Arbeitstage |
| Ein-Tages-Expresspass | am nächsten Werktag |
Die Aufpreise sind erheblich: Vom Normalpass zum Expresspass sind es 36 Euro für zwei gesparte Arbeitstage, zum Ein-Tages-Express 214 Euro. Wer eine Reise vier Wochen im Voraus plant, braucht keine der beiden Varianten. Für Kinder unter zwölf ist der Sprung noch deutlicher: von 44 auf 245 Euro.
| Pass-Service | |
|---|---|
| Adresse | Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg |
| Telefon | +43 662 8072 3570 |
| Montag bis Donnerstag | 7:30 bis 16:00 |
| Freitag | 7:30 bis 13:00 |
Die Geburtsurkunde sollte mit - das Pass-Service empfiehlt es ausdrücklich, auch wenn sie nicht in jedem Fall verlangt wird.
Kfz-Zulassung: nicht bei der Stadt
Der Amtsweg, bei dem Zugezogene am häufigsten in die falsche Behörde gehen. Die Kfz-Zulassung läuft in Österreich nicht über das Magistrat, sondern über Zulassungsstellen, die bei Versicherern angesiedelt sind. Für Salzburg-Stadt und Salzburg-Umgebung ist das die Zulassungsstelle in der Europastraße 10.
| Vorgang | Kosten ab 09.03.2026 |
|---|---|
| PKW oder LKW, inklusive Kennzeichentafeln | 270,00 € |
| Motorrad | 260,00 € |
| Anhänger und Zugmaschinen | 258,50 € |
| Moped | 255,50 € |
| Zulassungsschein im Scheckkartenformat | zusätzlich 31,10 € |
| Abmeldung | kostenlos |
Was zur Zulassung mit muss
- amtlicher Lichtbildausweis
- Kaufvertrag
- Versicherungsbestätigung für die Kfz-Haftpflicht - das Fahrzeug muss also versichert sein, bevor es zugelassen wird
- Genehmigungsnachweis: Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Übereinstimmungsbescheinigung
- bei Gebrauchtwagen das §57a-Prüfgutachten, also das gültige Pickerl
- bei Bedarf Vollmacht und Firmenbuchauszug
Die Reihenfolge ist der Punkt: Ohne Versicherungsbestätigung gibt es keine Zulassung, und ohne Zulassung darf das Auto nicht fahren. Wer am Samstag ein Auto kauft, braucht die Versicherung, bevor die Zulassungsstelle am Montag aufmacht.
Die Auskunftssperre
Eine Leistung des Meldeservice, die wenig bekannt ist und in bestimmten Situationen viel wert sein kann: die Auskunftssperre. Sie verhindert, dass die eigene Wohnadresse aus dem Melderegister an Dritte herausgegeben wird.
Grundsätzlich kann in Österreich nämlich jede Person eine Meldeanfrage stellen und damit die Adresse einer namentlich bekannten Person erfahren - das Meldeservice führt diese Anfragen ausdrücklich als eigene Dienstleistung. Wer nicht gefunden werden will, etwa nach einer Trennung oder bei Bedrohung, muss die Sperre aktiv beantragen. Von selbst greift sie nicht.
Beantragt wird sie beim Meldeservice in der Saint-Julien-Straße, gemeinsam mit den übrigen Meldeangelegenheiten.
Was online geht und was nicht
Die drei Amtswege unterscheiden sich stark darin, wie viel sich vom Schreibtisch aus erledigen lässt.
| Amtsweg | Online möglich | Persönlich nötig |
|---|---|---|
| Meldezettel | Terminreservierung | ja, mit Originalunterschriften |
| Reisepass | Terminreservierung (Pflicht) | ja, alle Antragsteller inklusive Babys |
| Kfz-Zulassung | - | ja, oder per Vollmacht |
Vollständig online geht damit keiner der drei. Was online läuft, ist die Terminvergabe - und beim Pass ist sie nicht optional, sondern Voraussetzung. Einzig bei der Zulassung lässt sich der Gang delegieren: mit einer Vollmacht kann jemand anderes das Fahrzeug anmelden, was etwa Autohäuser routinemäßig übernehmen.
Zum Vergleich: Beim Abfallservice ist deutlich mehr digital abgedeckt - Behälter an- und abmelden, Sperrabfall-Abholung reservieren und der Abfallkalender laufen dort komplett online.
Was in welcher Reihenfolge
Für einen Zuzug nach Salzburg ergibt sich daraus eine klare Abfolge:
Erstens, binnen drei Tagen: Meldezettel beim Meldeservice, mit Unterschrift des Unterkunftgebers. Kostenlos, kein Termin nötig.
Zweitens, sobald die Meldung steht: Antrag auf eine Parkbewilligung, falls die Wohnung in einer Kurzparkzone liegt - ohne sie gilt beim Parken auch vor der eigenen Haustür die Drei-Stunden-Grenze.
Drittens, mit Zeitpuffer: Pass oder Personalausweis, mit Termin und persönlichem Erscheinen. Fünf Arbeitstage einplanen, dann bleibt der Aufpreis für den Expresspass gespart.
Viertens, wenn ein Auto mitkommt: Ummeldung bei der Zulassungsstelle, nicht beim Magistrat. Versicherungsbestätigung vorher besorgen.
Meldefristen und Amtsadressen nach Angaben der Stadt Salzburg, Passgebühren nach dem Bundesministerium für Inneres, Zulassungskosten nach Angaben der Zulassungsstelle mit Stand 9. März 2026. Gebühren werden regelmäßig angepasst - vor dem Amtsweg lohnt ein Blick auf die verlinkten Seiten.